Schulordnung
I. Vorbemerkung
Wir alle sind für unsere sanierte und modern ausgestattete Schule verantwortlich und tragen dazu bei, dass diese im gepflegten Zustand erhalten bleibt, damit wir uns in dieser Schule wohl fühlen und sinnvoll miteinander arbeiten können.
Zusammenleben und Zusammenarbeit vieler Menschen auf engem Raum erfordern gutes soziales Verhalten, gegenseitige Achtung und Toleranz. Deshalb sind Bereitschaft zur Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten sowie Verzicht auf jegliche Form aggressiven Verhaltens wichtig.
II. Schulgelände
Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums
Innerhalb des Schulzentrums umfasst der Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums das Schulgebäude, die Sporthalle und das Schulgrundstück. Es wird im Osten begrenzt vom Weg zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und Sporthalle, im Süden mit Beginn des Wegs - vom IKG aus gesehen - entlang der Bahnlinie, im Westen vom Weg zu den Hauswirtschaftlichen und Kaufmännischen Schulen, im Norden vom Gehweg vor dem Schulgebäude. Der Ostflügel ist der neue gemeinsame Oberstufenbereich von IKG und OHG.
Pausenaufenthaltsbereich
Der Pausenbereich umfasst die Eingangshalle, den Innen- und Außenhof.
Momentan ist der Aufenthalt auch im Verwaltungsbereich im 1. Stock erlaubt, um an den Spint, zum Sekretariat, Lehrerzimmer zu gelangen.
III. Allgemeines Verhalten
- Jede/r hat sich im Schulbereich so zu verhalten, dass er andere nicht behindert, belästigt oder gefährdet.
- Jede/r soll sich bemühen, das Schulgebäude und seine Umgebung sauber zu halten.
- Rauchen, hierunter fällt auch der Gebrauch jeglicher Art von E-Produkten (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas), sowie der Konsum von Alkohol oder jeglicher anderer legaler oder illegaler Rauschgifte ist auch den über 16jährigen Schüler*innen im Schulbereich nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird geahndet und zur Anzeige gebracht.
- Jede/r ist verpflichtet, das Schul- und Privateigentum schonend zu behandeln. Dies gilt insbesondere für das hochwertige Mobiliar in den Flurbereichen, aber auch für die Ausstattung in den Klassenzimmern. Es darf in den Loungemöbeln, die gepolstert sind, nicht gegessen und getrunken werden. Auch das Beschmutzen der Polster durch Schuhe oder anderes muss gemeldet und behoben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, darf nichts Flüssiges oder anderes, was verschmutzen könnte, dort abgestellt werden.
- Verunreinigungen und alle Beschädigungen sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden.
- Verhaltensregeln und Raumnutzungsregeln für das neue Lernatelier sind dort zu beachten und befolgen.
- Schüler*innen, die fremdes Eigentum beschädigen, müssen Verantwortung übernehmen und haften für den entstandenen Schaden.
- Lehrkräften vorbehaltene Räume dürfen von Schüler*innen nur mit entsprechender Erlaubnis betreten werden.
- Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 dürfen während des Unterrichtstages den Schulbereich nur während der Mittagspause verlassen.
- Schüler*innen ab Klasse 10 dürfen den Schulbereich verlassen, verlieren aber den Versicherungsschutz in dieser Zeit.
- Es ist verboten, durch die Fenster ein- und auszusteigen.
- Die Notausgänge in den Obergeschossen dürfen nur im Notfall geöffnet werden und sind freizuhalten.
- Der Aufzug darf nur von Berechtigten benutzt werden.
- An den Haltestellen der öffentlichen Nahverkehrsmittel, in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln und auf dem Schulweg verhalten sich alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll.
- Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind auf den jeweils vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
- Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg sind der Schulleitung unverzüglich, spätestens nach drei Tagen zu melden. Eine Unfallmeldung ist eigenständig auszufüllen.
- Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und den Sportstätten ist Schülerinnen und Schülern während der Unterrichtszeit (7.30 bis 17.05 Uhr) die Nutzung audiovisueller Speicher- und Abspielmedien (z.B. Mobiltelefone und (Smart-)Phones sowie Smartwatches oder allg. internetfähige Geräte, Tablets, Notebooks, MP3-Player, Ipods, Spielkonsolen, Kameras ...) grundsätzlich verboten. Die audiovisuellen Medien dürfen in ausgeschaltetem Zustand mitgebracht werden. Im Einzelfall kann die Nutzung eines Smartphones audiovisuellen Speicher- und Abspielmediums (oder auch internetfähigen Geräts) von Lehrkräften erlaubt werden (z.B. bei wichtigen Benachrichtigungen von Angehörigen, zu von Lehrerinnen und Lehrern autorisierten Recherchezwecken bzw. der Bearbeitung von Arbeitsaufträgen sowie bei einer genehmigten BYOD-Vereinbarung
Weitere Konkretisierungen und genauere Regelungen werden zukünftig ergänzt werden, wenn z.B. die Tabletklassen im SJ 24/25 oder die gemeinsame Oberstufe von IKG und OHG angegangen werden. Ebenso werden die Raumnutzungsregeln für das Lernatelier gesondert bekannt gegeben. - Während der Mittagspause (12.35 Uhr bis 13.55 Uhr) ist die Nutzung audiovisueller Speichermedien innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes erlaubt. Auf einen rücksichtsvollen, den persönlichen Datenschutz respektierenden Umgang miteinander ist zu achten.
IV. Unterricht und Unterrichtsräume
- An Unterrichtstagen ist der Zugang ab 7.25 Uhr in den Unterrichts- und Verwal-tungsbereich Schüler*innen gestattet.
- Mit Beginn der Unterrichtsstunde hält sich kein*e Schüler*in mehr ohne triftigen Grund außerhalb der Unterrichtsräume auf.
- Klassen und Kurse ohne Lehrkraft melden dies spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
- Die Unterrichtsräume sind von den Klassen und Kursen sauber zu verlassen.
- Generell gilt: Während der Unterrichtszeiten muss Ruhe und Konzentration die Atmosphäre im Schulhaus bestimmen. Ausnahmen sind z.B. bei Schulfesten oder Schulveranstaltungen bzw. bei handlungsorientiertem Musikunterricht o.ä. möglich.
- Werden während des Unterrichts in Arbeitsphasen die Flurzonen genutzt, gelten auch dort dieselben Regeln wie im Unterrichtsraum. Flüsterton und konzentrierte Lernatmosphäre muss auch auf den Fluren herrschen, damit andere nicht gestört werden.
- Der Unterrichtsraum wird entsprechend dem Raumbelegungsplan in der großen Pause und nach Unterrichtsende (auch wenn der Raum in der nachfolgenden Stunde nicht belegt ist) von der Lehrkraft abgeschlossen.
- Die Einteilung der Klassenordner regelt die Klassenlehrkraft.
- Klassenordner reinigen die Wandtafel nach jeder Stunde und achten darauf, dass nach Unterrichtsende die Fenster verschlossen sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
- Zu Beginn der ersten großen Pause verlassen die Schüler*innen möglichst schnell die Unterrichtsräume und verbringen die große Pause im Pausenbereich. Sie begeben sich nach dem Vorgong zu den Unterrichtsräumen. In Zeiten (z. B. Abiturprüfungen) oder Räumlichkeiten (z.B. Sporthalle), in denen das akus-tische Signal fehlt, ist auf die Uhrzeit zu achten, um die Unterrichtszeiten einzu-halten.
V. Mitteilungen und Bekanntgaben
- Durchsagen der Schulleitung und des Sekretariats sind zu beachten.
- Weitere Mitteilungen werden zusammen mit den Stundenplanänderungen auf den Informationsmonitoren bekannt gegeben. Außerdem können diese über Webuntis abgerufen werden. Dazu darf das Handy samt Schüler-WLan KURZ auch außerhalb der festgesetzten Pausenzeiten genutzt werden, wenn die Bereitschaft dazu da ist, einer kontrollierenden Lehrkraft jederzeit Einblick zu gewähren. Ansonsten handelt es sich um einen Verstoß.
- Elternbriefe und wichtige Informationen werden über den Mitteilungsbereich bei Web-Untis an die Erziehungsberechtigten direkt übermittelt.
- Verteilen und Aushängen von Mitteilungen von Externen im Schulbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.
VI. Versäumnisse und Beurlaubungen
(aus der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, KuU S. 387):
- Ist ein*e Schüler*in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes der Verhinderung und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich telefonisch oder über WebUntis mitzu-teilen. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am dritten Tag der Verhinde-rung schriftlich und mit Unterschrift der Eltern oder bei Volljährigkeit der/des Schülerin/Schülers zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen Verständigung der Schule ist die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen nachzureichen.
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründe-ten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler*innen von die-sen selbst mindestens eine Woche vorher zu stellen.
Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist die Klassenlehrkraft/Tutor, in den üb-rigen Fällen die Schulleitung. - Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit selbständig nachgear-beitet werden. Ebenso muss aktiv der Kontakt mit den Lehrkräften gesucht werden, um in Erfahrung zu bringen, was nachgeholt oder evtl. sogar an Leis-tungsüberprüfung nachgeschrieben werden muss.
- Für Schüler*innen, die von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, gilt i. d. R. die Anwesenheitspflicht.
VII. Sportstätten
Die Benutzungsordnung der Sportstätten ist Teil der Schulordnung.
VIII. Schlussbestimmungen
Diese Schulordnung tritt am 20. April 1998 in Kraft, aktualisiert am 1. Dezember 2017. (Die Änderungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 25. September 2017 und der Schulkonferenz am 30.11.2017 beschlossen.)
Sie wurde am 23. September 2024 letztmalig aktualisiert. (Die Änderungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 7. Oktober 2024 und der Schulkonferenz am 7. November 2024 beschlossen.)
Änderungen, Zusätze oder Erläuterungen werden nach Beschluss der zuständigen Gremien Bestandteile dieser Schulordnung.