Schulordnung
I. Vorbemerkung
Wir alle sind für unsere sanierte und modern ausgestattete Schule verantwortlich und tragen dazu bei, dass diese im gepflegten Zustand erhalten bleibt, damit wir uns in dieser Schule wohl fühlen und sinnvoll miteinander arbeiten können.
Zusammenleben und Zusammenarbeit vieler Menschen auf engem Raum erfordern gutes soziales Verhalten, gegenseitige Achtung und Toleranz. Deshalb sind Bereitschaft zur Mitverantwortung und umweltbewusstes Verhalten sowie Verzicht auf jegliche Form aggressiven Verhaltens wichtig.
II. Schulgelände
Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums
Innerhalb des Schulzentrums umfasst der Schulbereich des Immanuel-Kant-Gymnasiums das Schulgebäude, die Sporthalle und das Schulgrundstück. Es wird im Osten begrenzt vom Weg zwischen Otto-Hahn-Gymnasium und Sporthalle, im Süden mit Beginn des Wegs - vom IKG aus gesehen - entlang der Bahnlinie, im Westen vom Weg zu den Hauswirtschaftlichen und Kaufmännischen Schulen, im Norden vom Gehweg vor dem Schulgebäude. Der Ostflügel ist der neue gemeinsame Oberstufenbereich von IKG und OHG.
Pausenaufenthaltsbereich
Der Pausenbereich umfasst die Eingangshalle, den Innen- und Außenhof.
Momentan ist der Aufenthalt auch im Verwaltungsbereich im 1. Stock erlaubt, um an den Spint, zum Sekretariat oder Lehrerzimmer zu gelangen.
III. Allgemeines Verhalten
- Jede/r hat sich im Schulbereich so zu verhalten, dass er andere nicht behindert, belästigt oder gefährdet.
- Jede/r soll sich bemühen, das Schulgebäude und seine Umgebung sauber zu halten.
- Rauchen, hierunter fällt auch der Gebrauch jeglicher Art von E-Produkten (z.B. E-Zigaretten, E-Shishas), sowie der Konsum von Alkohol oder jeglicher anderer legaler oder illegaler Rauschgifte ist auch den über 16-jährigen Schüler*innen im Schulbereich nicht gestattet. Eine Zuwiderhandlung wird geahndet und zur Anzeige gebracht.
- Jede/r ist verpflichtet, das Schul- und Privateigentum schonend zu behandeln. Dies gilt insbesondere für das hochwertige Mobiliar in den Flurbereichen, aber auch für die Ausstattung in den Klassenzimmern. Es darf in den Loungemöbeln, die gepolstert sind, nicht gegessen und getrunken werden. Auch das Beschmutzen der Polster durch Schuhe oder anderes muss gemeldet und behoben werden. Um Missverständnisse zu vermeiden, darf nichts Flüssiges oder anderes, was verschmutzen könnte, dort abgestellt werden.
- Verunreinigungen und alle Beschädigungen sind unverzüglich auf dem Sekretariat zu melden.
- Verhaltensregeln und Raumnutzungsregeln für das neue Lernatelier sind dort zu beachten und befolgen.
- Schüler*innen, die fremdes Eigentum beschädigen, müssen Verantwortung übernehmen und haften für den entstandenen Schaden.
- Lehrkräften vorbehaltene Räume dürfen von Schüler*innen nur mit entsprechender Erlaubnis betreten werden.
- Schüler*innen der Klassen 5 bis 9 dürfen während des Unterrichtstages den Schulbereich nur während der Mittagspause verlassen.
- Schüler*innen ab Klasse 10 dürfen den Schulbereich verlassen, verlieren aber den Versicherungsschutz in dieser Zeit.
- Es ist verboten, durch die Fenster ein- und auszusteigen.
- Die Notausgänge in den Obergeschossen dürfen nur im Notfall geöffnet werden und sind freizuhalten.
- Der Aufzug darf nur von Berechtigten benutzt werden.
- An den Haltestellen der öffentlichen Nahverkehrsmittel, in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln und auf dem Schulweg verhalten sich alle besonders vorsichtig und rücksichtsvoll.
- Fahrräder und Kraftfahrzeuge sind auf den jeweils vorgesehenen Plätzen abzustellen. Die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sind freizuhalten.
- Unfälle im Schulbereich oder auf dem direkten Schulweg sind der Schulleitung unverzüglich, spätestens nach drei Tagen zu melden. Eine Unfallmeldung ist eigenständig auszufüllen.
- Die Schüler*innen haben ihr Handy und andere Medien (Tablets, Computer einschließlich Zubehör (z.B. Kopfhörer)) während des Schultages (07.30 Uhr bis 17.05 Uhr) im lautlosen Zustand (auch keine Vibrationsaktivierung) in der Tasche. Smartwatches können im Flugmodus am Handgelenk getragen werden. Bei Klassenarbeiten werden alle Geräte bei der Lehrkraft abgegeben.
Das Handy und andere elektronische Medien dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung oder der Erlaubnis einer Lehrkraft genutzt werden. Jahrgangsstufenschüler*innen dürfen elektronische Medien in den Arbeitsräumen der Jahrgangsstufen 0.26 und 1.26 zu schulischen Zwecken verwenden. Selbstverständlich dürfen die schulischen iPads ab der Klassenstufe 10 für schulische Zwecke genutzt werden.
Besucht ein Schüler oder eine Schülerin während des Unterrichts die Toilette, verbleiben das Handy und andere internetfähige Geräte im Unterrichtsraum.
Vor 07.30 Uhr und in der Mittagspause zwischen 12.35 Uhr und 13.55 Uhr darf das Handy nur außerhalb des Schulgebäudes genutzt werden.
Ausnahme: Siehe oben! Jahrgangsstufenschüler*innen dürfen ihr Handy in der Mittagspause auch in den gemeinsamen Jahrgangsstufenräumen von IKG und OHG nutzen.
Für die Nutzung elektronischer Medien im Lernatelier gelten die Raumnutzungsregeln für das Lernatelier.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen wird das Gerät von der Lehrkraft abgenommen und bis nach Unterrichtsschluss des jeweiligen Schülers/der jeweiligen Schülerin auf dem Sekretariat deponiert und kann dann dort abgeholt werden. Auf jeden Fall erfolgt ein Eintrag in eine Liste im Sekretariat. Nach zwei Einträgen in diese Liste wird das Gerät im Sekretariat eingeschlossen, es werden die Erziehungsberechtigten informiert und diese müssen das entsprechende Gerät persönlich auf dem Sekretariat abholen.
IV. Unterricht und Unterrichtsräume
- An Unterrichtstagen ist der Zugang erst ab 7.25 Uhr in den Gebäudeteil „Turm“ gestattet.
Zum Verwaltungsbereich und Lehrerzimmer besteht bereits vor 7.25 Uhr Zugangsmöglichkeit. - Mit Beginn der Unterrichtsstunde hält sich kein*e Schüler*in mehr ohne triftigen Grund außerhalb der Unterrichtsräume auf.
- Klassen und Kurse ohne Lehrkraft melden dies spätestens 10 Minuten nach Stundenbeginn im Sekretariat.
- Die Unterrichtsräume sind von den Klassen und Kursen sauber zu verlassen.
- Generell gilt: Während der Unterrichtszeiten muss Ruhe und Konzentration die Atmosphäre im Schulhaus bestimmen. Ausnahmen sind z.B. bei Schulfesten oder Schulveranstaltungen bzw. bei handlungsorientiertem Musikunterricht o.ä. möglich.
- Werden während des Unterrichts in Arbeitsphasen die Flurzonen genutzt, gelten auch dort dieselben Regeln wie im Unterrichtsraum. Flüsterton und konzentrierte Lernatmosphäre muss auch auf den Fluren herrschen, damit andere nicht gestört werden.
- Der Unterrichtsraum wird entsprechend dem Raumbelegungsplan in der großen Pause und nach Unterrichtsende (und auch wenn der Raum in der nachfolgenden Stunde nicht belegt ist) von der Lehrkraft abgeschlossen.
- Die Einteilung der Klassenordner regelt die Klassenlehrkraft.
- Klassenordner reinigen die Wandtafel nach jeder Stunde und achten darauf, dass nach Unterrichtsende die Fenster verschlossen sind und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.
- Zu Beginn der ersten großen Pause verlassen die Schüler*innen möglichst schnell die Unterrichtsräume und verbringen die große Pause im Pausenbereich. Sie begeben sich nach dem Vorgong zu den Unterrichtsräumen. In Zeiten (z. B. Abiturprüfungen) oder Räumlichkeiten (z.B. Sporthalle), in denen das akustische Signal fehlt, ist auf die Uhrzeit zu achten, um die Unterrichtszeiten einzuhalten.
V. Mitteilungen und Bekanntgaben
- Durchsagen der Schulleitung und des Sekretariats sind zu beachten.
- Weitere Mitteilungen werden zusammen mit den Stundenplanänderungen auf den Informationsmonitoren bekannt gegeben. Außerdem können diese über WebUntis abgerufen werden. Dazu darf das Handy samt Schüler-WLAN KURZ auch außerhalb der festgesetzten Pausenzeiten genutzt werden, wenn die Bereitschaft dazu da ist, einer kontrollierenden Lehrkraft jederzeit Einblick zu gewähren. Ansonsten handelt es sich um einen Verstoß.
- Elternbriefe und wichtige Informationen werden über den Mitteilungsbereich bei WebUntis an die Erziehungsberechtigten direkt übermittelt.
- Verteilen und Aushängen von Mitteilungen von Externen im Schulbereich bedürfen der vorherigen Zustimmung der Schulleitung.
VI. Versäumnisse und Beurlaubungen
(aus der Schulbesuchsverordnung vom 21. März 1982, KuU S. 387):
- Ist ein*e Schüler*in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes der Verhinderung und der voraussichtlichen Dauer unverzüglich telefonisch oder über WebUntis mitzuteilen.
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag möglich. Der Antrag ist vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen Schüler*innen von diesen selbst mindestens eine Woche vorher zu stellen.
Zuständig für die Entscheidung über eine Beurlaubung bis zu zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen ist die Klassenlehrkraft/Tutor, in den übrigen Fällen die Schulleitung. - Versäumter Unterrichtsstoff muss in angemessener Zeit selbständig nachgearbeitet werden. Ebenso muss aktiv der Kontakt mit den Lehrkräften gesucht werden, um in Erfahrung zu bringen, was nachgeholt oder evtl. sogar an Leistungsüberprüfung nachgeschrieben werden muss.
- Für Schüler*innen, die von der aktiven Teilnahme am Sportunterricht befreit sind, gilt i. d. R. die Anwesenheitspflicht.
VII. Sportstätten
Die Benutzungsordnung der Sportstätten ist Teil der Schulordnung.
VIII. Schlussbestimmungen
Diese Schulordnung trat am 20. April 1998 in Kraft, aktualisiert am 1. Dezember 2017.
Die letztmaligen Aktualisierungen wurden von der Gesamtlehrerkonferenz am 11. September 2026 und der Schulkonferenz am 25. Juni 2026 beschlossen.
Änderungen, Zusätze oder Erläuterungen werden nach Beschluss der zuständigen Gremien Bestandteile dieser Schulordnung.